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Smartwatches

Liebe Eltern,

 

Smartwatches erfreuen sich nicht nur bei Erwachsenen großer Beliebtheit. Auch bei Kindern und Jugendlichen ist die Smartwatch immer weiterverbreitet und am Handgelenk zu finden. Sie stellen immer häufiger eine Alternative zum Smartphone dar.

Im Raum „Schule“ bringen diese Uhren jedoch einige Probleme mit sich. So verfügen sie teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Darunter fallen beispielsweise Foto-, Video- und Telefonfunktionen, die bei falscher Nutzung zu unerlaubten Aufnahmen führen können.

Außerdem steht besonders die integrierte Abhörfunktion im Fokus. Modelle mancher Hersteller enthalten versteckte Mikrofone, die das Aufzeichnen sämtlicher Geräusche oder Gespräche in der Umgebung ermöglichen. Diese Aufnahmen können auf der Smartwatch direkt an ein Handy (der Erziehungsberechtigten) übertragen werden.

Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur werden Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches unterstützt. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf solcher Uhren verboten, da es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt.

Außerdem veröffentlichte die Bundesnetzagentur dazu folgenden Hinweis auf ihrer Homepage:

 

Grundsätzlich fallen Uhren mit integriertem Handy nicht unter § 90 TKG. Verfügt die Uhr jedoch zusätzlich zu der normalen Telefonfunktion auch über eine Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation"), ist diese verboten.

Das Mikrofon der Uhr kann in diesen Fällen über die zuvor in der App eingegebene Telefonnummer der Eltern (oder auch anderer Personen) oder per SMS-Befehl aktiviert werden. In diesem Fall können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr ohne Tätigen eines Anrufs mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.“

 

Weiter heißt es in einem anderen Statement:

 

„Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

 

Personen, die bereits im Besitz solcher Uhren sind, werden durch die Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur zu finden:

https://www.bundesnetzagentur.demit Abhörfunktion vor

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch an unserer Schule keine Smartwatches mit Abhörfunktion gestattet sind. Für uns Lehrkräfte ist es sehr schwierig zu erkennen, ob eine Smartwatch eine Abhörfunktion aufweist. Daher bitten wir, dass diese Uhren nicht mit in die Schule genommen werden.

 

Sollten Kinder in unseren Klassen Smartwatches mit Mikrofonfunktion tragen, werden diese dazu aufgefordert, sie abzunehmen und in den Schulranzen zu packen.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch einmal darauf hin, dass die Schule keine Haftung für abhanden gekommenen Wertgegenstände übernimmt.

 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.