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Schulentwicklungstage (SET)

Pro Schuljahr stehen den Schleswig-Holsteiner Schulen zwei Schulentwicklungstage (SET) zur Verfügung. Beschlüsse über die Schulentwicklungstage fasst die Schulkonferenz. In den Grundschulen ist an solchen Tagen Verlässlichkeit sicherzustellen, in dem z.B. durch Kooperation mit den schulischen Betreuungsangeboten oder mit benachbarten Schulen Betreuungsangebote bereitgestellt werden. Die Eltern werden frühzeitig informiert, damit sie sich auf die Situation einstellen können.