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Kombi- & Inklusionsklassen

Der inklusiven Beschulung liegt die Überzeugung zugrunde, dass Erziehung und Bildung in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler entwicklungsfördernd ist.

 

1. Ziele der inklusiven Beschulung
  • die soziale Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Klassenverband und Partizipation an allen Klassenaktivitäten
  • die inhaltlich-fachliche Integration im Sinne eines Lernens am „gemeinsamen Gegenstand“
  • die optimale Förderung aller Kinder entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen
  • Aufbau sozialer Kompetenzen im gemeinsamen Unterricht
  • das solidarische Handeln in heterogenen Gruppen anregen

 

2. Die Kombi-Klasse

In der Eingangsphase werden bis zu 5 Kinder mit möglichem Förderbedarf im Bereich Lernen in der Kombiklasse gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet. Die Präventivstunden vom Förderzentrum werden dadurch gebündelt, so dass die Fächer Deutsch und Mathematik teilweise doppelt besetzt unterrichtet werden können.

 

Langsamer lernende Kinder haben dadurch die Chance auf intensivere Unterstützung. Kinder mit Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich werden nach Möglichkeit auf alle Klassen verteilt, damit sie größtmöglichen Anteil an Zuwendung erhalten können. Der Klassengemeinschaft kommt somit in allen Klassen eine große Bedeutung, besonders im Rahmen des gemeinschaftlichen sozialen Lernens zu.

 

3. Die Integrationsklasse
  • Alle Kinder gehören zu einer Klasse; sie arbeiten und lernen an denselben Themen.
  • Besondere Aktivitäten (Ausflüge, Klassenfahrten, usw.) finden grundsätzlich gemeinsam statt.
  • Es gilt der Lehrplan der Grundschule und die Anforderungen an die Kinder sind grundsätzlich dieselben wie in den Parallelklassen (Vergleichsarbeiten).


Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf werden ganz oder teilweise nach den lehrplanmäßigen Anforderungen der Förderschule unterrichtet und aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse im Rahmen individueller Ziele gefördert.

 

4. Das pädagogische Team der Inklusionsklasse

Das pädagogische Team besteht schwerpunktmäßig aus der Klassenlehrkraft der Grundschule und der Förderschullehrkraft.

Je nach Bedarf wird es erweitert um die in der Klasse unterrichtende Fachlehrkraft und ggf. um eine Schulbegleitung.

 

4.1. Aufgaben der Grundschullehrkraft
  • Ermöglichung der Teilnahme der Inklusionskinder (I-Kinder) am Grundschulunterricht und Unterstützung der Umsetzung der Förderziele durch Differenzierung.
  • Zusammenarbeit mit der Förderschullehrkraft im Unterricht.
  • Absprachen, Austausch, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts mit der Förderschullehrkraft.
  • Teilnahme an Förderplangesprächen.

 

4.2. Aufgaben des Förderschullehrers
  • Förderplanung für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Förderung und Begleitung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Einzel-, Gruppen- und Klassensituationen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Förderziele.
  • Beteiligung am Klassenunterricht durch Team-Teaching; Arbeit mit verschieden zusammengesetzten Gruppen.
  • Absprachen, Vor- und Nachbereitung mit den Grundschullehrkräften.
  • Bereitstellen von geeigneten Arbeitsmaterialien sowie Lehr- und Lernmitteln für die Integrations-Kinder.
  • Leiten der Förderplangespräche.

 

4.3. Die Schulbegleitung

Zur Betreuung einzelner Inklusionskinder werden unter bestimmten Voraussetzungen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter eingesetzt.

 

4.4. Gemeinsame Verantwortung
  • Die Mitglieder des pädagogischen Teams sind gemeinsam verantwortlich für die Qualität des inklusiven Unterrichts.
  • Sie planen und organisieren den Unterricht nach gemeinsamer Absprache in eigener Kompetenz.

 

5. Rahmenbedingungen
 
5.1. Klassengröße und –zusammensetzung
  • Die Schülerzahl sollte die Anzahl von 20 möglichst nicht erheblich überschreiten.

 

5.2. Raumnutzung
  • Die Förderschullehrkraft nutzt nach Absprache mit anderen Inklusionsklassen bei Bedarf die vorhandenen Kleingruppenräume.

 

5.3. Klassenarbeiten und Leistungsüberprüfungen
  • Das Inklusionsteam spricht sich ab, wie Klassenarbeiten und Leistungsüberprüfungen für die Inklusionskinder individuell vor- bzw. nachbereitet und bewertet werden.

 

5.4. Zeugnisse und Förderpläne
  • Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich nicht nach den lehrplanmäßigen Anforderungen der Grundschule unterrichtet sondern nach denen der Förderschule.
  • Die Förderschullehrkraft formuliert in Zusammenarbeit mit den Grundschullehrkräften die individuellen Förderziele für jedes Inklusionskind (Förderplan).
  • Zeugnisse und Lernberichte für die Inklusionskinder werden möglichst analog zu den Grundschulzeugnissen erstellt.
  • Das Zeugnis bestätigt den Schulbesuch und dokumentiert neben dem Arbeits- und Sozialverhalten, in welchen Fächern und mit welchem Ergebnis nach den lehrplanmäßigen Anforderungen der Grundschule bzw. der Förderschule beurteilt wurde. Gegebenfalls erfolgen ergänzende Bemerkungen zu Teilleistungen.
  • Sind die Leistungsschwächen ausgeglichen und die Leistungen vorwiegend mit ausreichend zu beurteilen, kann der I- Status eines Kindes aberkannt werden.
  • Inklusionsmaßnahmen können jedoch auch über die Grundschulzeit hinaus in den weiterführenden Schulen fortgesetzt werden.