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Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 19. April bis 14. Mai 2021

16.04.2021

Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 19. April bis 14. Mai 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund.
Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.