Kinderkrankengeld

Stand 14.01.2021

Corona-bedingt sind Sie als Erziehungsberechtigte eventuell in die Situation gekommen, dass Sie aufgrund der aktuellen Schulschließung Ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen durch die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines Kindes auszugleichen.

„(...) Das Kinderkrankengeld soll es berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie wird dieser Anspruch für 2021 ausgeweitet: Er besteht nicht nur, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa weil die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantänesind. (...) Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes"ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul-oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.“
(Quelle:https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/mehr-kinderkrankentage-1836090)

 

Benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung für die Krankenkasse von uns, weil Sie Ihr Kind aufgrund der aktuellen Schulschließung zu Hause betreuen mussten, dann richten Sie bitte eine E-Mail an unser Sekretariat unter:

Wir stellen Ihnen dann gerne die Bescheinigung für Ihr Kind aus.


 

 

 

Anbei finden Sie das Anschreiben der Schulleitung zum Kinderkrankengeld und einen Vordruck der Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse zum Beziehen von Kinderkrankengeld - Corona.

 

PDF: Elternbrief Anschreiben Kinderkrankengeld Corona

 

PDF: Bescheinigung Kinderkrankengeld Krankenkasse Corona