Befreiung/Beurlaubung

Im Schuljahr 2021/22 soll der Präsenzunterricht an allen Schulen weitergeführt werden, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dennoch soll weiterhin auf besondere Situationen in einzelnen Familien Rücksicht genommen werden.

Eine Beurlaubung kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infizierung durch das Coronavirus haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Diese Schülerinnen und Schüler können auf Antrag von der Präsenzpflicht, aber nicht generell von der Schulpflicht befreit werden.

Die Beurlaubung gilt nicht mehr als automatisch erteilt, sondern muss beantragt und bewilligt werden. Ohne Beurlaubung muss am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Falls Sie eine Beurlaubung für Ihr Kind wünschen, finden Sie hier ein entsprechendes Informationsblatt darüber, wie Sie in diesem Fall vorgehen.

 

Informationsblatt zur Vorgehensweise bei der Beantragung einer Befreiung vom Unterricht im Klassenverband in Präsenz