Kombi- & Inklusionsklassen

Der inklusiven Beschulung liegt die Überzeugung zugrunde, dass Erziehung und Bildung in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler entwicklungsfördernd ist.

 

1. Ziele der inklusiven Beschulung

 

2. Die Kombi-Klasse

In der Eingangsphase werden bis zu 5 Kinder mit möglichem Förderbedarf im Bereich Lernen in der Kombiklasse gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet. Die Präventivstunden vom Förderzentrum werden dadurch gebündelt, so dass die Fächer Deutsch und Mathematik teilweise doppelt besetzt unterrichtet werden können.

 

Langsamer lernende Kinder haben dadurch die Chance auf intensivere Unterstützung. Kinder mit Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich werden nach Möglichkeit auf alle Klassen verteilt, damit sie größtmöglichen Anteil an Zuwendung erhalten können. Der Klassengemeinschaft kommt somit in allen Klassen eine große Bedeutung, besonders im Rahmen des gemeinschaftlichen sozialen Lernens zu.

 

3. Die Integrationsklasse


Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf werden ganz oder teilweise nach den lehrplanmäßigen Anforderungen der Förderschule unterrichtet und aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse im Rahmen individueller Ziele gefördert.

 

4. Das pädagogische Team der Inklusionsklasse

Das pädagogische Team besteht schwerpunktmäßig aus der Klassenlehrkraft der Grundschule und der Förderschullehrkraft.

Je nach Bedarf wird es erweitert um die in der Klasse unterrichtende Fachlehrkraft und ggf. um eine Schulbegleitung.

 

4.1. Aufgaben der Grundschullehrkraft

 

4.2. Aufgaben des Förderschullehrers

 

4.3. Die Schulbegleitung

Zur Betreuung einzelner Inklusionskinder werden unter bestimmten Voraussetzungen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter eingesetzt.

 

4.4. Gemeinsame Verantwortung

 

5. Rahmenbedingungen
 
5.1. Klassengröße und –zusammensetzung

 

5.2. Raumnutzung

 

5.3. Klassenarbeiten und Leistungsüberprüfungen

 

5.4. Zeugnisse und Förderpläne