Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2021

11.05.2021

Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht auch vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund.
Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.