Beurlaubung 08.06.-26.06.2020

04.06.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute erreichte uns der neue Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schüler in der Zeit vom 08. – 26.06.2020. Hier ein Auszug:

„…die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein ist aktuell auf ein niedriges Niveau gesunken und hat sich trotz der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen der letzten Wochen auf diesem Niveau stabilisiert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist die Wiederaufnahme einer täglichen Beschulung im Klassenverband an Grundschulen möglich.

Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht in der Zeit bis zum 26. Juni 2020 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH aus wichtigem Grund. Dieser liegt vor, wenn der einzelnen Schülerin bzw. dem einzelnen Schüler unter Berücksichtigung aller Lebensumstände und unter Abwägung des Interesses am Schulbesuch die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht zugemutet werden kann.

Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund gem. § 15 Schulgesetz SH liegt dann vor, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung zur Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung vorbelastet sind.“

Wenn Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund (s. o.) beurlauben wollen, stellen Sie bitte den Antrag schriftlich (gern als Email an die Grundschul-Adresse) bei mir. Ich bitte Sie, mir dann auch den Grund zu nennen, damit ich umgehend darüber entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Knuth (Schulleitung)